Die Landeshauptstadt (LH) Potsdam hatte die Auseinandersetzung mit Franz
bei Gericht gerade verloren,
da warten ihre Bediensteten mit einer weiteren
Verwaltungshandlung auf.
Dr. Franz wurde
eine
Zustimmung
zur Widmung abverlangt, die den angegriffenen Zustand
festschreiben soll.
Die
Einstellung
des Widmungsverfahrens wurde am 30.04.2015 mitgeteilt.
Die Zuwegung zu den Grundstücken in Golm am Zernsee erfolgt
über drei Sackgassen.
Wo in Golm der Mitteldamm und der Galiner Damm sich treffen beginnt die erste
Sackgasse.
Sie dient der Zuwegund des Grundstückes
Hausnummer 1, dem Gut Schloss Golm.
Cora Freifrau von dem Bottlenberg und Swetlana Freifrau von dem Bottlenberg
gestatten daneben den Bürgern von Golm die Benutzung des Weges, um zur
Badewiese zu gelangen.
Die zweite Sackgasse beginnt an der
Hausnummer 2A.
Sie beansprucht das im Grundbuch als Verkehrsfläche ausgewiesene
Grundstück in der Gemarkung Golm Flur 3 Flurstück 143.
Sie verläuft dann weiter bis zur
Hausnummer 22
über eine Reihe von privaten Grundstücken als befestigte, voll ausgebaute Straße.
Der letzte grundhafte Ausbau bis zur Hausnummer 22 (Schöpfwerk) erfolgte im Jahr 1996.
Eine Asphaltdecke auf ordentlicher Auskofferung sowie eine installierte
Straßenbeleuchtung zeugen davon.
Ab der Hausnummer 22 bis zur 23A verläuft die Zuwegung über einen Notweg
gemäß
§917
BGB.
Zwischen der Hausnummer 23A und 25A ist die Sackgasse
definitiv eine Privatstraße!
Dies ergibt sich aus der zwischen den Mitgliedern der Interessengemeinschaft
"Bungalowsiedlung Golm - Am Zernsee"
und dem damaligen Rat der Gemeinde am 27.03.1979 abgeschlossenen
Vereinbarung.
Der Rest des Weges bis zur Hausnummer 42 verläuft ebenso wie die
Privatstraße auf einer Schlaglochpiste.
Eine dritte Sackgasse beansprucht die in den Grundbüchern von Golm als Verkehrsflächen ausgewiesenen
Flurstücke in der Gemarkung Golm Flur 7 Flurstück 88 und das
Flurstück in der Gemarkung Golm Flur 3 Flurstück 137/1.
Sie beginnt an der
Hausnummer 50
und endet vor
der Hausnummer 43. Sie hieß kurzzeitig noch im September 2012, glaubt man dem
Straßenschild
"Zum Zernsee".
Die in den Grundbüchern von Golm als Verkehsfläche ausgewiesenen
Grundstücke (7/88, 3/137/1, 3/143) gehörten vor der letzten
Gemeindegebietsreform der Gemeinde Golm.
Die Verkehrsfläche 7/88 befindet sich seit dem 20.01.2009 im Eigentum der LH Potsdam
(Grundbuch von Golm Blatt 1156).
Auf die
Anfrage
an die LH Potsdam, wann die öffentliche Straße "Zum Zernsee"
denn eingezogen worden ist antwortet die LH Potsdam mit der
Begründung, das Verwaltungsgericht
hätte mit zwei Urteilen ausdrücklich die Widmung für die gesamte Straße
"Am Zernsee"
kassiert, weshalb eine Einziehung nicht mehr erforderlich ist.